- Deflorationsanspruch
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Deflorationsanspruch,Kranzgeld.
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De|flo|ra|ti|ons|an|spruch, der (Rechtsspr.): Anspruch auf Kranzgeld.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Defloration — (lat.), Schwächung (s.d.) einer Jungfrau oder unbescholtenen Witwe. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, § 847, steht der Frauensperson, gegen die ein Sittlichkeitsverbrechen oder Vergehen begangen, oder die durch Hinterlist, Drohung oder unter… … Meyers Großes Konversations-Lexikon